Diagnostik von Lese-Rechrtschreib-Schwäche (LRS)
Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) ist eine umschriebene Teilleistungsstörung, bei der das Erlernen des Lesens und Schreibens trotz normaler Intelligenz und schulischer Förderung deutlich erschwert ist.
Um eine Lese-Rechtschreib-Schwäche sicher feststellen zu können, reicht eine Testung oft nicht aus. Wichtig ist, andere Ursachen wie Aufmerksamkeitsstörungen, Hörprobleme oder emotionale Belastungen sicher auszuschließen – das gelingt nur durch eine fachlich fundierte, auch medizinisch orientierte Untersuchung.
Die Diagnostik von Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Da LRS in der Regel als schulischer Förderbedarf und nicht als medizinische Erkrankung eingestuft wird, übernehmen Krankenkassen die Kosten für Testung und Förderung meist nicht. Aus diesem Grund können wir wir die LRS-Diagnostik nur als Selbstzahlerleistung anbieten.
Kinder mit einer ausgeprägten Lese-Rechtschreib-Schwäche können über das Jugendamt Hilfe erhalten. Grundlage ist die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, wenn die schulische oder soziale Teilhabe gefährdet ist. Eltern können beim Jugendamt einen entsperchenden Antrag stellen. Nach Prüfung des Bedarfs und Vorlage eines fachärztlichen oder psychologischen Gutachtens ist die Finanzierung einer außerschulischen Lerntherapie möglich. Eine medizinische Bescheinigung der Diagnose ist in den Gebühren selbstverständlich enthalten und wird nicht separat berechnet. Ausführliche Gutachten werden nach GOÄ abgerechnet.
Die Testauswahl erfolgt nach der Vorstellung im Rahmen der 'entwicklungsneurologischen Sprechstunde'. Bitte vereinbaren sie online einen Termin.
